Die notwendigen Ausrüstungsgegenstände, um Menschen mit Behinderung schießen zu lassen, sind wohl die größten Hürden für die meisten Vereinssportleiter. Die Befürchtungen und Ängste wollen wir Ihnen hier gerne nehmen. Finden Sie hier die Regeln und Beschreibungen der Hilfsmittel mit Bildern verdeutlicht. Weiterhin bieten wir Ihnen hier die Links zu Anbietern, welche Erfahrungen mit dem Thema Behindertensport haben und auch die notwendigen Dinge anbieten.
SCHIESSJACKE + HOSE
Bei der Schießjacke gelten allgemein die Bestimmungen des DSB mit folgenden Ausnahmen:
Es darf nur eine (1) Schießjacke für alle Anschlagsarten verwendet werden.
Für alle Gewehrwettbewerbe einer Veranstaltung darf für jeden Schützen nur eine (1) Schießjacke von der Ausrüstungskontrolle genehmigt werden.
Bei sitzenden Wettkampfteilnehmern darf die maximale Länge der Schießjacke vorne nicht länger als bis zum Schoß und hinten bis zum Sitzkissen am Rücken sein. Die Länge der Jacke wird im Stehendanschlag gemessen.
Für SH1A/AB1- und SH2A/AB2-Schützen ist es erlaubt, mit einer normalen den DSB-Regeln entsprechenden Schießjacke von einem hohen Stuhl oder frei stehend zu schießen.
Es ist nicht erlaubt, während des Wettkampfes auf der Schießjacke zu sitzen.
Bei der Schießhose gelten allgemein die Bestimmungen des DSB.
Für sitzende Schützen sind Schießhosen verboten. Für SH1A/AB1-Schützen, die von einem hohen Stuhl oder frei stehend schießen, sind Schießhosen nach DSB-Regel erlaubt.
SCHIEßSTÜHLE
Zum Zwecke der Definition werden Rollstühle, Hocker und Stühle als „Schießstühle“ aufgeführt.
Alle Schießstühle werden während der Ausrüstungskontrolle mit dem Schützen in Anschlagsstellung, vor Ort, auf dem Schießstand entweder vor, während oder nach dem Wettkampf begutachtet und einer Kontrolle unterzogen.
Der Schießstuhl darf nicht mit irgendeinem Material so umgebaut oder verändert werden, dass sich die Struktur des Schießstuhles ändert, dem Schützen mehr Stabilität und irgendeinen Vorteil gegenüber seinen Konkurrenten gibt. Unter speziellen Umständen kann die Klassifikation eine andere, dem Schützen angepasste Rückenlehne erlauben.
Kein Teil der Rückenlehne eines Schießstuhles
darf die in diesen Bestimmungen festgelegte Maximalhöhe einschließlich und insbesondere die vertikalen Seitenrohre der Rückenlehne, überschreiten. (siehe Bild)
Das Bespannungsmaterial der Rückenlehne darf sich, gemessen von der Vorderkante der vertikalen Seitenrohre der Rückenlehne bis zur tiefsten Stelle der Rückenlehnen, nicht mehr als 8 cm bei weichen Lehnen oder 3 cm bei harten Lehnen durchstrecken. Dieser Abstand ist zu messen, während der Schütze in Anschlagstellung im Schießstuhl sitzt.
Sitzende Schützen der Klasse SH1A/AB1 und SH2A/AB2, die nicht aus dem Rollstuhl schießen, müssen einen Hoch-Schießstuhl passend zu ihrer Körperlänge benutzen. Der Sitzwinkel ist nicht limitiert, der Winkel der Sitzfläche des Schießstuhles darf bis zu 5° von der Horizontalen abweichen. Der Stuhl darf mit einem zusammenpressbaren Material von max. 5 cm Dicke gepolstert sein.
Der Schütze muss in der Lage sein, seine Füße vom Boden abzuheben, ohne dabei das Gleichgewicht zu verlieren und ohne den Oberkörper zu bewegen.
Der Mittelpunkt des Laufes eines sitzenden Schützen darf die Höhe von 150 cm nicht überschreiten, gemessen vom Boden. Der Klassifizierer kann unter Umständen abweichende Höhen erlauben.
Der Sitzwinkel und Rückenlehnenwinkel ist frei.
Für Schützen der Klasse SH1B und SH2B darf die Rückenlehne nur so hoch sein, dass 60% vom gesamten Rücken des Schützen frei sind. Die Länge der Wirbelsäule wird gemessen in senkrechter Sitzposition, von der Oberfläche der Sitzfläche des Schützen entlang der Wirbelsäule zum Mittelpunkt des Wirbels C7 (vertebra prominence). Die Messung wird während der funktionellen Klassifikation ohne Schießkleidung durchgeführt.
Für Schützen der Klasse SH1C und SH2C wird die Länge vom Wirbel C7 bis 10 cm unter die Axel (axillar) bestimmt. Diese Länge muss bei Gewehrschützen auf der gewehrstützenden Seite und bei Pistolenschützen auf der Schießarmseite oberhalb der Rückenlehne frei sein.
SCHIEßTISCHE
Liegend Anschlag, mit beiden Ellenbögen auf dem Tisch gestützt.
Kniend Anschlag, mit einem Ellenbogen auf dem Tisch gestützt.
Schießtische können bei Schützen der sitzenden Klasse am Schießstuhl angebracht oder freistehend benutzt werden. Sie dürfen mit einer schmalen, hochstehenden Kante ausgestattet sein, um das Herabfallen kleiner Teile zu vermeiden. Eine solche Kante darf jedoch in keinster Weise als Stabilitätsvorrichtung oder Stütze vom Schützen benutzt werden.
Der Schießtisch muss horizontal, oder im gleichen Winkel vom Mittelpunkt des Tisches gemessen, wie der Boden sein. (+/- 5° sind erlaubt)
Für das Gewehrschießen darf der Tisch bzw. das Brett mit einem zusammenpressbaren Material von max. 2 cm Dicke gepolstert sein. Anderes Material auf dem Tisch muss für beide Ellbogen gleichmäßig dick sein. Der Tisch darf eine Größe von 90 cm im Durchmesser nicht überschreiten.
Es ist nicht erlaubt, in den Tisch oder das Brett bzw. in die Polsterung eine Mulde (Vertiefung) einzuarbeiten.
Ein Ausgleichsblock kann verwendet werden, sofern es aufgrund einer ungleichen Armlänge oder eines ähnlichen Problems notwendig sein sollte. Dies muss jedoch von der Klassifizierungskommission genehmigt und in der Klassifizierungskarte vermerkt sein.
Die maximale Aufsetzfläche zum Aufsetzen des Ellbogens in der Kniendposition beträgt 10 cm im Durchmesser. Falls ein größerer Tisch in der Kniendposition benutzt wird, muss ein abnehmbares Brett mit einem Durchmesser von 10 cm und einer Dicke von mindestens 20 mm am Tisch befestigt werden.
Eigenbau
FEDERSTÄNDER
Federbock mit Tischhalterung fest.
Federbock mit verstellbarer Druckplatte
Stehend mit Federbock
Es ist eine Feder mit 35 mm oder 25 mm Beweglichkeitsminimum entsprechend der Klassifikation zugelassen. Der Klassifizierer definiert dies aufgrund der Einschränkungen und Kontrollmöglichkeiten des Schützen.
Die Hilfsstütze ist der obere Teil (80 mm Stift und Gewehrhalter. Das Gesamtgewicht muss weniger als 200 g betragen).
Die Feder und der untere Teil müssen von der Waffenkontrolle abgenommen sein. Es ist erlaubt, den unteren Teil der Hilfsstütze zu kürzen. Die verbleibende Länge muss mind. 40 mm betragen, sodass es möglich ist, die Flexibilität der Hilfsstütze während der Ausrüstungskontrolle zu überprüfen.
Die Waffe darf nicht beide Seiten der Gewehrauflage gleichzeitig berühren (nicht eingezwängt sein). Die Gewehrauflage (Waffenhalter) muss mind. 1 cm breiter sein als die Breite des Gewehrschaftes.
Der Stift und die Feder der Gewehrauflage müssen in senkrechter Position zur Vorderansicht und zur Rückansicht stehen.
Es ist erlaubt, zusätzliches Material auf der Gewehrauflage anzubringen, solange es dem Oberflächenmaterial von Schießhandschuhen entspricht und es im Rahmen der Abmessungen liegt.
LADEHILFE PISTOLE
Sicherheit, speziell beim Laden in den Pistolendisziplinen, hat größte Priorität.
Eine Sicherheitsablage, welche die Waffe hält und zum sicheren Laden/Entladen für Hand-/Armamputierte oder einseitig gelähmte Schützen dient, muss die ganze Zeit auf dem Schießstand benutzt werden.
Um die Funktionalität der Sicherheitsablage zu gewährleisten, wird diese bei der Waffenkontrolle auf sichere Funktionalität überprüft. Weitere Regeln gibt es diesbezüglich nicht. Somit sind der Phantasie beim Eigenbau kaum Grenzen gesetzt.
Die Sicherheitsablage muss vom Schützen gestellt werden.
In diesem Beispiel wird die Waffe auf einer ca. 25 x 35 cm großen Grundplatte (A) und einer zweiten, kleineren Platte (B) zur Schussrichtung platziert. Darauf ist, in diesem Beispiel, ein kleiner, handelsüblicher Schraubstock montiert, der die Waffe hält. Andere Halterungen lösen dies durch verschiedene Einsätze oder Federhalterungen.
Eigenbau
BLINDENSYSTEM VIASS-PRO
Das Gerät, welches es Menschen mit Sehbehinderung möglich macht, zu schießen. Einfach einen Kopfhörer angeschlossen, den kleinen Empfänger der Signale an der Scheibe angebracht und schon kann es losgehen. Über ein Tonsignal wird dann die Mitte dem Sportler angezeigt. Je heller der Ton desto besser.
Alles wird über Powerbanks gespeist, die die notwendigen Geräte über 6 Stunden am Laufen halten. Also Zeit genug für jedes Training.