Mit einem Grad der Behinderung von 20, eingetragen durch das Versorgungsamt, über eine körperliche Behinderung besteht die Möglichkeit, das Sportschießen im Bereich des Behindertensportes im Deutschen Schützenbund (DSB) als auch dem Behindertensportverband (DBS) auszuüben.
Es wird grundsätzlich unterschieden in die Klasse der Allgemeinbehinderten (AB) und die der Klassifizierten (SH) Schützen. Welche Klasse für sie möglich ist, wird bei einer Klassifizierung des zuständigen Landesverbandes (DSB) entschieden. Schützen die im paralympischen Bereich starten möchten, benötigen schwerwiegendere Einschränkungen und eine zusätzliche internationale Klassifizierung. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Klassifizierung.
Der DSB und seine Landesverbände übernehmen den nationalen Bereich des Sports mit dem Meisterschaftsprogramm. Der DBS und seine Landesverbände betreuen den paralympischen Leistungssport bis hin zu den Paralympischen Spielen. Hier werden nur Sportler mit internationaler Klassifizierung gefördert.
Folgende Wettbewerbe gibt es im paralympischen Sport: